Beweislast für Überschuldung bei Insolvenzverschleppungshaftung

Der Insolvenzverwalter muss bei einer Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 64 Abs. (2) GmbH a.F. lediglich die rechnerische Überschuldung anhand von Liquidationswerten darlegen.

BGH, Urteil vom 18.10.2010 – II ZR 151/09

veröffentlicht in: GmbHR 2011, 25

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