Rechtsberatung

Unsere Mandanten können auf eine Berufserfahrung von nunmehr knapp 20 Jahren vertrauen. Zugleich ist es unser Anspruch, Mandanten individuell in ihren Rechtsangelegenheiten zu begleiten.
Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter führt zu einer stetigen Befassung mit den verschiedensten Rechtsgebieten unter gleichzeitiger Beachtung interdiziplinärer Grundlagen. Auf diese vielschichtigen Erfahrungswerte kann zugleich die Tätigkeit als Rechtsanwalt im Interesse der Mandanten aufbauen. Wirtschaftliches Verständnis ist uns nicht fremd. Zugleich verfügen wir über diverse Kenntnisse aus unterschiedlichen Branchen. Mit den nachfolgenden Rechtsgebieten sind wir fortlaufend befasst:

  • allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsrecht

Wir beraten und verteten Mandanten deutschlandweit und pflegen zudem Kontakte zu Mandanten im Ausland. Gerade in der Abwehr bzw. Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen kann auf eine umfassende Erfahrung durch eine Vielzahl bearbeiteter Angelegenheiten zurückgegriffen werden. So vertritt Rechtsanwalt Stritz regelmäßig Mandanten, die sich Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen. Ebenso vertrauen aber auch Insolvenzverwalterkollegen aus dem gesamten Bundesgebiet auf die jahrelange Erfahrung im Bereich des Insolvenzrechts und beauftragen Rechtsanwalt Stritz mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zuge von Insolvenzverfahren.