Übertragbarkeit von auf den Insolvenzverwalter übergeleiteten Anfechtungsansprüchen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 16.04.2026 (IX ZR 17/25) eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 21.01.2025 (14 U 8/24) bestätigt, wonach ein in die Rechtszuständigkeit des Verwalters übergeleiteter Anfechtungsan-
spruch nach dem Anfechtungsgesetz auf den anfechtenden Gläubiger
übertragbar ist und diesem dann auch die Aufnahmebefugnis des durch die Insolvenzeröffnung unterbrochenen Anfechtungsprozesses zusteht.

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