Sowohl im Regel- als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren setzt ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung einen Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus.
BGH, Beschluss vom 08.07.2004 – IX ZB 209/03
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 – IX ZB 24/03
Fundstelle: ZVI 2003, 606
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1 Antwort zu Restschuldbefreiung nur bei Stellung eines eigenen Insolvenzantrages