Umsatzsteuer auf Massebeteiligung

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt die Vereinbarung des Insolvenzverwalters mit dem absonderungsberechtigten Grundpfandrechtsgläubigers über eine Massebeteiligung bei der freihändigen Veräußerung eines Grundstücks zu einer umsatzsteuerpflichtigen, sonstigen Leistung des Insolvenzverwalters an den Grundpfandrechtsgläubiger.

BFH, Urteil vom 18.08.2005 – V R 31/04
Vorinstanz: FG Brandenburg

veröffentlicht in: NZI 2006, 55

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Eine Antwort zu Umsatzsteuer auf Massebeteiligung

  1. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen hat zwischenzeitlich die OFD Frankfurt/Main eine Rundverfügung herausgegeben. Danach stellen die in §§ 170, 171 InsO normierten Kostenpauschalen kein steuerbares Entgelt dar. Anders verhält es sich unter Berücksichtigung der vorstehenden BFH-Rechtsprechung bei den gesetzlich nicht normierten Massebeteiligungen.

    OFD Frankfurt/Main – Vfg. vom 18.09.2006 – S7100A-237-St11
    veröffentlicht in NZI 2007, 94

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