Zur Unwirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnung erklärten Aufrechnung

Nach der Rechtsprechung des BGH erfasst § 96 Abs. (1) Nr. 3 InsO auch die von einem Gläubiger vor Verfahrenseröffnung erklärte Aufrechnung, wenn die Aufrechnungslage in anfechtbarer Art und Weise hergestellt wurde.

BGH, Urteil vom 28.09.2006 – IX ZR 136/05
Vorinstanz: OLG Düsseldorf – I-18 U 28/05 (NZI 2006, 39 ff.)

veröffentlicht in: DZWIR 2007, 81

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