Kein erhöhter Verzugszinssatz bei Insolvenzanfechtung gegenüber Unternehmen

Der insolvenzrechtlich auf Anfechtung gestützte Rückgewähranspruch im Sinne von § 143 InsO stellt keine Entgeltforderung dar, die – soweit der Anfechtungsgegner kein Verbraucher ist – den höheren Verzugszinssatz des § 288 Abs. (1) S. 2 BGB rechtfertigen würde.

BGH, Urteil vom 12.04.2018 – IX ZR 88/17

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