Kostenfestsetzungsverfahren wird in jedem Fall nach § 240 ZPO unterbrochen

Das Kostenfestsetzungsverfahren wird auch dann durch die Insolvenz einer Partei unterbrochen, wenn zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kostengrundentscheidung bereits rechtskräftig ist.

BGH, Beschluss vom 15.05.2012 – VIII ZB 79/11
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