Zahlungen für einen Dritten als unentgeltliche Leistung

Leistungen eines späteren Insolvenzschuldners auf Schulden eines Dritten sind gegenüber dem Leistungsempfänger gemäß § 134 InsO anfechtbar, wenn die Forderung des Leistungsempfängers gegen den Dritten im Zahlungszeitpunkt bereits wertlos war.

OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2005 – 3 U 984/04
Vorinstanz: LG Koblenz

Urteil abgedruckt in ZIP 2005, 540 = ZVI 2005, 209

Zu diesem Thema auch:
BGH, Urteil vom 03.03.2005 – IX ZR 441/00
(abgedruckt in ZInsO 2005, 431 = NZI 2005, 323)

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