Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

Urlaubsabgeltungsansprüche von Arbeitnehmern sind Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. (1) Nr. 2 Alt. 2 InsO, soweit das Arbeitsverhältnis nach Insolvenzeröffnung endet. Es kommt nicht darauf an, auf welchen Zeitraum die nicht genommenen Urlaubstage entfallen.

BAG, Urteil vom 25.03.2003 – AZR 174/02
Vorinstanz: LAG Hamm

Fundstelle: NZA 2004, 43

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