Steuererstattungsansprüche nicht von der Abtretungserklärung erfasst

Von der Abtretung nach § 287 Abs. (2) S.1 InsO an den Treuhänder sind nicht die Ansprüche des Schuldners auf die Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen gegenüber dem Finanzamt für die Zeit nach Verfahrensaufhebung erfasst.

BGH, Urteil vom 21.07.2005 – IX ZR 115/04
Vorinstanzen: LG Dortmund, AG Dortmund

veröffentlicht in: ZInsO 2005, 873 ff.

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1 Antwort zu Steuererstattungsansprüche nicht von der Abtretungserklärung erfasst

  1. Die vorgenannte Rechtsprechung des BGH wurde kürzlich auch vom BFH übernommen (vgl. Urteil vom 21.11.2006 – VII R 1/06, ZIP 2007, 347).

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